Berufsunfähigkeitsversicherung
Noch stehen Sie voll im Berufsleben und möchten Ihren Beruf auch noch bis zum Eintritt in das Rentenalter ausüben. Doch was ist, wenn Sie plötzlich aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können? Eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente ist an viele Bedingungen gekoppelt. Es ist nicht so einfach, sie zu erhalten. Und wird sie gewährt, dann ist sie in den meisten Fällen so gering, dass sie kaum zur Deckung der laufenden Ausgaben ausreicht. Wer nach dem 01. Januar 1961 geboren wurde, kommt im Fall, dass er seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Behinderung nicht mehr ausüben kann, nicht mehr in den Genuss einer staatlichen Berufsunfähigkeitsrente. Daher ist zu überlegen, ob es sich lohnt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist dies an bestimmte Bedingungen gebunden. Sie sollten als Versicherungsnehmer möglichst vollkommen gesund sein. Bevor Sie die Versicherung abschließen, müssen Sie angeben, welche Vorerkrankungen, Operationen usw. Sie hatten und welche Krankheiten und gesundheitliche Risiken vorliegen. Die Ärzte, bei denen Sie in Behandlung sind oder waren, müssen angegeben werden. Bestehen gesundheitliche Risiken, die in absehbarer Zeit zu einer Berufsunfähigkeit führen könnten, so kann keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Risiken einer bestehenden Erkrankung, z. B. einen Wirbelsäulenschaden, aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auszuschließen. Kommt es zu einer Berufsunfähigkeit aufgrund einer Lähmung oder einer vergleichbaren Erkrankung, die auf den bestehenden Wirbelsäulenschaden zurückzuführen ist, würden Sie keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Es könnten jedoch aufgrund einer anderen Erkrankung, beispielsweise von Krebs, Leistungen gewährt werden, wenn diese Erkrankung zur Berufsunfähigkeit führt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann Leistungen für einen bestimmten Zeitraum gewähren, in dem der Beruf nicht ausgeübt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Beruf mindestens 6 Monate lang nicht ausgeübt werden kann. Ist es später wieder möglich, den Beruf uneingeschränkt auszuüben, stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen ein. Kann der Beruf jedoch künftig nicht mehr ausgeübt werden, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Renteneintrittsalter. Auch bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit, wenn man nur noch verkürzt arbeiten kann, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt den Ausgleich zwischen dem ursprünglichen Lohn und dem bei teilweiser Berufsunfähigkeit noch erzielten Lohn.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann an eine Lebensversicherung gekoppelt werden. Wird man nicht berufsunfähig, kann man zu einem festgelegten Zeitpunkt die Lebensversicherung mit der entsprechenden Rendite ausgezahlt bekommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt, wenn es zur Berufsunfähigkeit kommt, die Beiträge für die Lebensversicherung. Zum festgelegten Zeitpunkt wird die Lebensversicherung ausgezahlt.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch die Familie des Versicherungsnehmers versichert werden, wenn der Versicherungsnehmer als Versorger der Familie aufgrund einer Berufsunfähigkeit ausfallen könnte. Auch bei Tod des Versicherungsnehmers ist die Familie abgesichert. Die Beiträge sind in entsprechender Höhe zu zahlen.
Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie genau prüfen, ob sich dies lohnt. Die Höhe der Beiträge und die Leistungen der einzelnen Versicherer sollten vorher gezielt verglichen werden.









