Private Rentenversicherung
Ist es absehbar, dass Ihre spätere Rente einmal sehr gering ausfallen wird oder möchten Sie für das Alter vorsorgen? Dann können Sie Geld in eine private Rentenversicherung einzahlen. Dabei bestimmen Sie selbst, welcher Betrag als monatliche Rente ausgezahlt werden soll und in welchem Alter Sie über die Rente verfügen möchten. Dies muss nicht zu Beginn des Renteneintrittsalters mit 67 Jahren sein. Es ist bereits vorher möglich, über die private Rente zu verfügen.
Für die private Rentenversicherung ist das Alter, in dem die Einzahlung beginnt, entscheidend. Umso jünger man ist, wenn man sich für eine private Rentenversicherung entscheidet, umso günstiger sind die monatlichen Beiträge. Bei der Festlegung der monatlichen Beiträge, die über die gesamte Laufzeit der privaten Rentenversicherung gleich bleiben, sollte man überlegen, dass noch genügend Geld für die monatlichen Ausgaben, für Essen und Kleidung und sonstige Wünsche übrig bleibt. Es ist zu überlegen, welche zusätzliche monatliche Rente man haben möchte und ab wann die Beträge an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden sollen. Dies alles ist für die Höhe der monatlichen Beiträge entscheidend.
Die Beiträge für eine private Rentenversicherung können jährlich bei der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Viele Arbeitgeber bieten vermögenswirksame Leistungen an. Diese können in eine private Rentenversicherung investiert werden.
Die Höhe der Beiträge und die letztendliche monatlich ausgezahlte Rente sind je nach Anbieter verschieden. Deshalb lohnt es sich, vor Abschluss einer privaten Rentenversicherung die Konditionen der einzelnen Anbieter zu vergleichen. Im Internet ist ein Vergleich möglich. Dazu stehen verschiedene Vergleichsplattformen zur Verfügung, die einen Überblick geben über die verschiedenen Anbieter und die Konditionen. Für seinen eigenen Bedarf kann man ein Beispiel rechnen und die Renditen der verschiedenen Anbieter vergleichen.
Kann man die Beiträge für die private Rentenversicherung nicht mehr zahlen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung oder sonstiger finanzieller Engpässe, sollte man trotzdem den Vertrag nicht kündigen. Es besteht bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dabei werden keine Beiträge mehr eingezahlt, dementsprechend verringert sich der Betrag der monatlich ausgezahlten Rente. Man verliert dabei nicht den Anspruch auf die Rente, denn die Beiträge, die bereits eingezahlt wurden, werden zuzüglich der Rendite ausgezahlt. Ist man dann wieder liquide oder verbessert sich die Einkommenssituation, können wieder Beiträge eingezahlt werden, damit steigt die Höhe der zu erwartenden monatlichen Rente wieder.
Eine private Rentenversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Lebensversicherung. Natürlich besteht auch bei Tod des Versicherungsnehmers die Möglichkeit, das Geld an eine bereits bei Versicherungsabschluss festgelegte Person auszuzahlen. Ziel ist jedoch die Altersvorsorge. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften besteht das Kapitalwahlrecht. Der Versicherungsnehmer kann, wenn es zur Auszahlung kommt, wählen, ob er den gesamten Betrag auf einmal ausgezahlt haben möchte oder ob er sich monatlich einen bestimmten Betrag auszahlen lässt. Allerdings sind die Beträge aus der privaten Rentenversicherung zu versteuern. Dies gilt es zu berücksichtigen. Haben Sie jedoch nur ein geringes Einkommen oder genug von der Steuer abzusetzen, sollten Sie dies auf jeden Fall beim Finanzamt geltend machen.









